Rauchwarnmelderpflicht

Gesetzgebung in Deutschland

Die Gesetze zur Rauchwarnmelderpflicht für Privathaushalte sind in den Bauordnungen der jeweiligen Bundesländer festgelegt:

Rheinland-Pfalz
Saarland
Schleswig-Holstein
Hessen
Hamburg
Mecklenburg-Vorpommern
Thüringen
Bremen
Sachsen-Anhalt

Rheinland-Pfalz (2003)

  • in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
  • für Schlaf- und Kinderzimmer 
  • für Flure, die als Rettungsweg dienen
  • Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen 
    bis Juli 2012

Saarland (2004)

  • in Neu- und Umbauten
  • für Schlaf- und Kinderzimmer 
  • für Flure, die als Rettungsweg dienen

Schleswig-Holstein (2004)

  • in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
  • für Schlaf- und Kinderzimmer 
  • für Flure, die als Rettungsweg dienen 
  • Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen
    bis Ende 2010 (Änderung vom 12.12.08)

Hessen (2005)

  • in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
  • für Schlaf- und Kinderzimmer 
  • für Flure, die als Rettungsweg dienen 
  • Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen
    bis 2014

Hamburg (2006)

  • in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
  • für Schlafräume, Kinderzimmer 
  • für Flure, die als Rettungsweg dienen
  • Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen 
    bis zum 31. Dezember 2010

Mecklenburg-Vorpommern (2006)

  • in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
  • für Schlafräume, Kinderzimmer 
  • für Flure, die als Rettungsweg dienen
  • Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen 
    bis zum 31. Dezember 2009

Thüringen (2008)

  • in Neu- und Umbauten
  • für Schlafräume, Kinderzimmer 
  • für Flure, die als Rettungsweg dienen

Bremen (Mai 2010)

  • in Neu-, Um- und Bestandsbauten
  • für Schlafräume, Kinderzimmer und Flure
  • Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen 
    bis Ende 2015

Sachsen-Anhalt (2009)

  • in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
  • für Schlafräume, Kinderzimmer und Flure
  • Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen
    bis 31. Dezember 2015