Aktuelles
Änderung der Trinkwasserverordnung
Am 01.11.2011 ist die geänderte Trinkwasserverordnung in Kraft getreten.
Es erfolgte eine Anpassung an europarechtliche Vorgaben unter Berücksichtigung der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse.
Es wurde eine jährliche Untersuchungspflicht des Wassers auf Legionellen für Wohnungseigentümer eingeführt. Betroffen sind Warmwasser-Installationen mit mehr als 400 Liter Speichervolumen, desweiteren Wasserleitungen mit mehr als drei Liter Inhalt zwischen dem Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle.
Dies gilt für fast alle zentralen Warmwasser-Versorgungsanlagen in Mehrfamilienhäusern.
Bei der Änderung der Trinkwasserverordnung spielen nicht nur Legionellen eine Rolle, sondern auch die Grenzwerte für Uran und Cadmium.
Der Grenzwert für Blei soll ab Dezember 2013 reduziert werden, was bedeuten könnte, dass ältere Gebäude mit Bleileitungen ihre Trinkwasserinstallation erneuern müssen.
Ebenso trifft die Änderung Wohnungseigentümergemeinschaften, da die Trinkwasserinstallationen zum gemeinschaftlichen Eigentum gehören und es sich hierbei um gemeinschaftsbezogene Pflichten handelt.
Eine Unterlassung kann nicht unerhebliche vertragliche Schadenersatzansprüche nach sich ziehen. Es gibt strenge Anforderungen über den Nachweis der Durchführung der Kontrollpflichten, sodass es sich empfiehlt, eine schriftliche Dokumentation darüber zu führen.

